LEISTUNGEN

Örtliche Bauaufsicht

Die führende Hand vor Ort entscheidet über den Erfolg eines Bauprojektes.

Die „Örtliche Bauaufsicht“ [ÖBA] koordiniert, führt und exekutiert die Bauverträge, sowie sichert die Leistungen in den Punkten Kosten, Qualität und Termin.

Zu den primären Aufgaben- und Leistungsgebieten der ÖBA zählen:

Bauüberwachung & Koordination, Termin- & Kostenverfolgung, Rechnungsprüfung, Anti- Claim Management in der Ausführungsphase, Bearbeitung von Mehr- und Minderkostenforderungen, Übernahmen & Abnahmen, Mängelfeststellung & -bearbeitung, sowie Dokumentation in allen Ausführungsphasen bis hin zur Übergabe an den Auftraggeber.

Projektsteuerung

Durchführung aller delegierbaren Auftraggeberleistungen und bestmögliche Beratung bei nicht delegierbaren Bauherrnagenden.

Das Ergreifen der richtigen leitenden und steuernden Maßnahmen garantiert stets eine erfolgreiche Projektabwicklung. Meist kann der Bauherr als Projektmanager selbst diese Funktion wahrnehmen – Projektumstände wie Größe, Komplexität und dergleichen können die Übertragung solcher Managementaufgaben in die Hände einer eigenen Projektleitung bzw. einer davon unabhängig agierenden Projektsteuerung erforderlich machen – oberste Entscheidungsgewalt verbleibt dabei bei der Bauherrschaft.

Wir übernehmen für Sie die Abwicklung, auf Wunsch auch bereits im Zuge der Projektentwicklung, einer optimierten Projektdurchführung in den Bereichen der Steuerung, Vertragsmanagement, Vertragsverhandlungen, bis hin zur Kontrolle des Gesamtprojektes nach den wirtschaftlichen, qualitativen und terminlichen Vorgaben unserer Auftraggeber.

Begleitende Kontrolle

Für die Vielzahl an technischen und wirtschaftlichen Entscheidungen insbesondere bei komplexen Großprojekten ist oftmals eine zusätzliche Kontrollinstanz auf Auftraggeberseite im Sinne des Vier-Augen-Prinzips eine wertvolle Ergänzung des Projektmanagement-Teams.

Als sekundäre Projektkontrolle nimmt die Begleitende Kontrolle zusätzlich zu den operativen Controllinginstanzen (Projektsteuerung, Projektleitung, Örtliche Bauaufsicht) eine zweite Betrachtungsebene ein und unterstützt den Auftraggeber durch eine entsprechend aktive Beratung.

Bei dieser Aufgabe ist ein überdurchschnittliches Wissens- und Erfahrungsniveau in allen baurechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Belangen, sowie ein gekonntes mediatorisches Agieren innerhalb der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten erforderlich.

Vertragsmanagement

Professionelles Vertragsmanagement beginnend von der Projektidee über die Angebotsphase bis zur Vertragserstellung und Vertragsabwicklung.

Betreuung von Vertragsverhandlungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern, die Implementierung von Verträgen sowie die Abwicklung von Vertragsänderungen aus technischen, terminlichen, personeller und finanzieller Hinsicht unter Berücksichtigung der Projektvorgaben und Projektrisiken.

Ob im Dienstleistungsbereich für Konsulentenleistungen, oder in technischer Hinsicht für Bauausschreibungen, beraten wir den Auftraggeber sowie setzen die planlichen oder leistungsspezifischen Vorgaben in Leistungsbeschreibungen um und definieren somit das Vertragssoll in qualitativer, terminlicher und vertragsrechtlicher Hinsicht.

Planungs- & Baustellenkoordination

Das Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG) gilt für alle Baustellen, auf denen ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden. Jeder Bauherr / Projektleiter, egal ob Privatperson oder Unternehmen, ist gemäß § 3 BauKG zur Bestellung eines Planungskoordinators für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinators für die Ausführungsphase verpflichtet, wenn auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend ArbeitnehmerInnen mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Grundsätzlich kann dieselbe Person Planungs- und Baustellenkoordinator sein.

Planungs- und Baustellenkoordinatoren dienen nicht nur der Sicherheit auf Baustellen und somit der Vorbeugung von Arbeitsunfällen, sondern helfen auch, unnötige Baukosten bei der Durchführung zu sparen.

Gutachten ÖN-B1300, 1301

Über die Ö-Norm B1300 und Ö-Norm B1301 und den damit in Verbindung stehenden Sicherheitskontrollpflichten für Liegenschaftseigentümer (Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden), führen wir für Sie zerstörungsfreie Begutachtungen durch und informieren Sie mittels Feststellungsbefund über etwaige sicherheitstechnische Mängel und Gefahrenquellen an Ihrem Gebäude oder Gesamtanlagen.

Sie gewährleisten damit die Sicherheit Ihrer Nutzer und die Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen, bzw. Normen und sorgen dafür, dass von Ihren Immobilien keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht (ABGB §1319).

Bmstr.Ing. Joachim Walch ist durch Quality Austria zertifizierter Gutachter für Gebäudesicherheit.